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Die Kanzlei
Rechtsanwälte Langewitsch Roth Bürogemeinschaft

Rechtsanwältin Katarzyna Langewitsch studierte in Hamburg und Mannheim. Sie spezialisierte sich bereits während ihrer Universitäts- sowie Referendarausbildung auf Rechtsberatung im Bereich der wirtschaftlichen Kontakte zwischen kleinen und mittleren deutschen und polnischen Unternehmen. Während ihrer Mitarbeit im Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg konnte sie in diesem Bereich vielfache Kontakte knüpfen. Rechtsanwältin Langewitsch gründete im Jahre 2000 ihre Anwaltskanzlei in Berlin-Mitte. Seit dem unterstützt sie zahlreiche kleine und mittelständische Firmen bei Gründungen von Gesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen in Deutschland, sowohl in Fragen des Wirtschafts- wie auch des Ausländerrechts.

RAin Langewitsch spricht und korrespondiert auch in polnischer Sprache.

Rechtsanwalt Sven Oliver Roth, LL.M. studierte in Hamburg, Mannheim und London, wo er im Jahre 2000 den Titel eines Master of Laws erwarb. Der Schwerpunkt seiner Ausbildung hier lag auf dem Gebiet des Computer- und Internetrechts, internationaler Geschäftstransaktionen nach angelsächsischem Recht und des Wirtschafts- und Investitionsrechts in Mittel- und Osteuropa. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen hat er in einer mittelständischen Anwaltskanzlei besondere Erfahrungen beim Verhandeln und Gestalten von grenz¸berschreitenden Verträgen gesammelt. Fachliche Schwerpunkte lagen hier auf dem Gebiet des Vertriebsrechts, der geistigen Schutzrechte und des Arbeitsrechts.

RA Roth spricht und korrespondiert auch in englischer Sprache

Die Kanzlei bietet Rechtsberatung zum deutschen, polnischen, angelsächsischen und internationalen Recht in folgenden Bereichen an:

Zivilrecht
Arbeitsrecht
Familienrecht
Wirtschaftsrecht (Handels-, Gesellschaft- und Steuerrecht)
Verwaltungsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht, Ausländer- und Sozialrecht)
Vertragsgestaltung
Vertretung im Rahmen des Widerspruchs- und Klageverfahrens

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