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Rechtsanwältin Katarzyna Langewitsch studierte in Hamburg
und Mannheim. Sie spezialisierte sich bereits während ihrer
Universitäts- sowie Referendarausbildung auf Rechtsberatung
im Bereich der wirtschaftlichen Kontakte zwischen kleinen und mittleren
deutschen und polnischen Unternehmen. Während ihrer Mitarbeit
im Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg konnte
sie in diesem Bereich vielfache Kontakte knüpfen. Rechtsanwältin
Langewitsch gründete im Jahre 2000 ihre Anwaltskanzlei in Berlin-Mitte.
Seit dem unterstützt sie zahlreiche kleine und mittelständische
Firmen bei Gründungen von Gesellschaften, Niederlassungen und
Repräsentanzen in Deutschland, sowohl in Fragen des Wirtschafts-
wie auch des Ausländerrechts.
RAin Langewitsch spricht und korrespondiert auch in polnischer
Sprache.
Rechtsanwalt Sven Oliver Roth, LL.M. studierte in Hamburg,
Mannheim und London, wo er im Jahre 2000 den Titel eines Master
of Laws erwarb. Der Schwerpunkt seiner Ausbildung hier lag auf dem
Gebiet des Computer- und Internetrechts, internationaler Geschäftstransaktionen
nach angelsächsischem Recht und des Wirtschafts- und Investitionsrechts
in Mittel- und Osteuropa. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen
hat er in einer mittelständischen Anwaltskanzlei besondere
Erfahrungen beim Verhandeln und Gestalten von grenz¸berschreitenden
Verträgen gesammelt. Fachliche Schwerpunkte lagen hier auf
dem Gebiet des Vertriebsrechts, der geistigen Schutzrechte und des
Arbeitsrechts.
RA Roth spricht und korrespondiert auch in englischer Sprache
Die Kanzlei bietet Rechtsberatung zum deutschen, polnischen, angelsächsischen
und internationalen Recht in folgenden Bereichen an:
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